Über Gesetzgebung und Rechtssetzung im Land Berlin
Die Verwaltung erstellt unzählige Gesetze, die im Parlament verabschiedet werden. Darüber hinaus erlässt sie aus eigener Kraft Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften und Rundschreiben. Mit Theorie und Praxis dieser redaktionellen Tätigkeit befasst sich die Rechtssetzungslehre bzw. Gesetzgebungslehre. Antje Tölle bereitet die Rechtsmaterie erstmals wissenschaftlich systematisch für die Rechtssetzung in Berlin auf. Damit ist dieses Werk ein Handbuch für Legisten, die Wissenschaft, Mitglieder der Parlamente und Stakeholder des Gesetzgebungsprozesses (wie Verbände und Interessensvertretungen) und zugleich ein Lehrbuch für Studierende. Das Buch füllt eine bisher bestehende Lücke und konzentriert sich auf das Berliner Verfahren. Gleichzeitig blickt es nach Europa und auf die Bundesebene, um die gegenseitige Bedingung und Abhängigkeit darzustellen. Die Verfasserin verfügt als ehemalige Bundesbeamtin der Ministerialverwaltung über eigene praktische Rechtssetzungserfahrungen und promovierte in der Rechtsgeschäftslehre über interessengerechte Gesetzgebung.
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