Über Grundzüge der juristischen Methodenlehre
Auch eine noch so genaue Kenntnis der Gesetzestexte reicht für die juristische Arbeit nicht aus. Die unvermeidliche Distanz zwischen konkretem Fall einerseits und generell-abstrakten Normen andererseits macht eine Interpretation unumgänglich. Dabei bedarf es einer gelegentlich durchaus aufwändigen methodischen Vorgangsweise. Darüber soll hier Auskunft gegeben werden. Die Schwerpunkte liegen bei der Auslegung von Rechtsnormen, bei der Arbeit mit (eventuell) lückenhaften oder überschießenden Regelungen sowie bei der Arbeit mit Präjudizien, also mit Vorjudikatur zur neuerlich gestellten Rechtsfrage. Genauer zur Sprache kommen auch die Besonderheiten europarechtskonformer Rechtsfindung einschließlich ihrer Grenzen.
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