- Wie Unternehmen und Personalfuhrung Gesetz und Verordnungen rechtssicher und diskriminierungsfrei umsetzen
von Monika Ruhl & Jochen Hoffmann
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Vorwort Stefan Lauer, Mitglied des Vorstandes Deutsche Lufthansa AG, Mitglied des Prasidiums BDA, Mitglied des Vorstandes Deutsche Gesellschaft fur Personalfuhrung (DGfP) Kaum ein in den letzten Jahren erlassenes Gesetz hat sich schon wahrend seiner Entstehung mit einer groeren kritischen Beobachtung durch die Offentlichkeit konfrontiert gesehen als das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vom 18. August 2006. Getreu den Brusseler Richtlinienvorgaben trug es zunachst den Titel Antidiskriminierungsgesetz"e;. Im Laufe der parlamentarischen und auerparlamentarischen Diskussion wurde der vorgegebene Begriff Diskriminierung"e; durch Benachteiligung"e; bzw. Belastigung"e; ersetzt, und aus dem viel scharfer klingenden Antidiskriminierungsgesetz"e; wurde das freundlicher anmutende A- gemeine Gleichbehandlungsgesetz"e;. Schon unserem Grundgesetz wohnt, aber auch vielen anderen Gesetzen, das Gebot der Gleichbehandlung inne, ohne dass man je daran Ansto genommen hatte. Was sollte sich also Bedenkliches hinter diesem Namen verbergen? Das Gesetz ist die Umsetzung sechs europaischer Richtlinien, die gem. Art. 13 EG-Vertrag samtlich einstimmig, also auch mit Zustimmung durch die Bundesrepublik Deutschland, zustande gekommen sind. Allerdings war der deutsche Gesetzgeber bei der Erfullung seiner Pflicht recht saumig, denn bereits im Jahr 2003 hatte ein Gesetz vorliegen mussen. Es kann dahinstehen, ob diese Verzogerung dadurch begrundet ist, dass der Gesetzgeber sich bewusst war, hier einen tiefen Einschnitt in den Grundsatz der Vertragsfreiheit, eine der wichtigsten Saulen unseres Zivilrechts, vornehmen zu mussen oder ob es einfach die Schwierigkeiten der Ausgestaltung waren, bei der Abfassung des Gesetzes die vielen bereits existierenden V- schriften zu diesem Thema zu integrieren oder auch auer Kraft zu setzen.