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  • von Karl-Edmund Hemmer
    21,80 €

    Der Band setzt das Rechtsfolgesystem bisheriger Skripten fort. Die Anspruchsgrundlagen, die in den verschiedenen Rechtsgebieten verstreut sind, werden in einem eigenen Skript klausurtypisch konzentriert behandelt, §§ 285, 346, 546, 604, 812, 861, 985, 1007 BGB. Die ideale Checkliste für die Herausgabeklausur. Wer konsequent von der Fallfrage her lernt, lernt richtig.Inhalt:Vertragliche HerausgabeansprücheVertragsähnliche HerausgabeansprücheDingliche HerausgabeansprücheHerausgabe aus BereicherungsrechtGesamtansprüche auf HerausgabeHerausgabe von NutzungenProzessuale Besonderheiten u.a.

  • von Karl-Edmund Hemmer
    18,80 €

    Wegen fehlender Praxis ist die ZPO der Studentin bzw. dem Studenten in der Regel fremd. Von daher wurde hier besonders auf leichte Verständlichkeit Wert gelegt. Der Schwerpunkt im Erkenntnisverfahren liegt neben den immer wiederkehrenden Problemen der Zulässigkeitsvoraussetzungen (z.B. Zuständigkeit, Streitgegenstand) auf den typischen Problemen des Prozesses, wie z.B. Versäumnisurteil, Widerklage und Klagenhäufung. Die Beteiligung Dritter am Rechtsstreit wird im Hinblick auf die Klausur und die examensrelevante Verortung erklärt. Das Kapitel der Zwangsvollstreckung befasst sich vor allem mit dem Ablauf der Zwangsvollstreckung und den möglichen Rechtsbehelfen von Schuldner, Gläubiger und Dritten. Dieses Skript gehört daher zur "Pflichtlektüre", um sich einen vernünftigen Überblick zu verschaffen! Inhalt:Erkenntnisverfahren:Zulässigkeit der KlageVersäumnisverfahrenProzesshandlungenUrteilRechtsmittelKlagenhäufungZwangsvollstreckung:Vollstreckung in körperliche SachenForderungspfändungVollstreckungserinnerungVollstreckungsgegenklageDrittwiderspruchsklageAutoren: Hemmer/Wüst/d'Alquen

  • von Karl-Edmund Hemmer
    21,80 €

    Das Skript Sachenrecht II behandelt den Erwerb dinglicher Rechte an beweglichen Sachen. Neben dem Erwerb kraft Gesetzes ist Schwerpunkt hier natürlich der rechtsgeschäftliche Erwerb des Eigentums. Bei dem Erwerb vom Berechtigten und den § 932 ff. BGB müssen Sie sicher sein, insbesondere wenn - wie im Examensfall regelmäßig - Dritte (Besitzdiener Besitzmittler Geheißpersonen) in den Übereignungstatbestand eingeschaltet werden. Daneben geht es um die klausurrelevanten Probleme beim Pfandrecht, bei der Sicherungsübereignung und beim Anwartschaftsrecht des Vorbehaltsverkäufers. Inhalt:Rechtsgeschäftlicher EigentumserwerbDas AnwartschaftsrechtDas Pfandrecht an beweglichen Sachen und RechtenDie SicherungsübereignungEigentumserwerb durch Gesetz oder Hoheitsakt

  • von Karl-Edmund Hemmer
    21,80 €

    Über Prüfungsschemata zum Wissen:Ihr Begleiter vom 1. Semester bis zum 2. Staatsexamen! Die wichtigsten Problemfelder im Zivil-, Straf- und Öffentlichen Recht sind knapp, präzise und übersichtlich dargestellt. Sie erfassen effektiv auf einen Blick das Wesentliche. Die grafische Aufbereitung der Prüfungsschemata auf der Vorderseite schafft Überblick über den Prüfungsaufbau. So lernen Sie Anspruchsgrundlagen abzuhaken und Probleme zu verorten. Die Prüfungsschemata müssen sitzen! Der Inhalt der Karteikartenvorderseite gibt die nötige Sicherheit. Lernen mit dem Schema allein reicht aber nicht für den Prüfungserfolg! Die Kommentierung mit der hemmer-Methode auf der Rückseite schafft deshalb das nötige Einordnungswissen für die Klausur und erwähnt die wichtigsten Definitionen. Nutzen Sie die Überblickskarteikarten auch als Checkliste zur Kontrolle Ihres Wissens. Eine graphische Darstellung der wichtigsten Fragestellungen des Landesrechts Bayern. Verschaffen Sie sich einen schnellen Überblick über Baurecht, Kommunalrecht und Polizei- und Sicherheitsrecht.Ideal zur schnellen Wiederholung als Ergänzung zu den jeweiligen Skripten. Inhalt:BaurechtKommunalrechtPolizeirecht

  • von Karl Edmund Hemmer
    18,80 €

  • von Karl-Edmund Hemmer
    21,80 €

  • von Karl E. Hemmer
    21,80 €

  • von Karl-Edmund Hemmer
    18,80 €

    Das Pendant zu den Hauptskripten:Das Prüfungswissen in Karteikartenform für alle Studierende, die es bevorzugen, mit Karteikarten zu lernen. Im Frage- und Antwortsystem zum Wissen. Auf der Vorderseite der Karteikarte führt ein Einordnungsteil zur Frage hin. Die Frage trifft die Kernproblematik des zu Erlernenden. Auf der Rückseite schafft der Antworttext Wissen. Die anschließende hemmer-Methode vermittelt Problembewusstsein für die Klausur. Karteikarten eignen sich besonders gut, die einzelnen Grundrechte, Verfassungsrechtsbehelfe und Staatszielbestimmungen darzustellen, da gerade die einschlägigen Rechtsbehelfe zum Bundesverfassungsgericht sehr klaren und eindeutigen Strukturen folgen, innerhalb derer eine saubere Subsumtion notwendig ist. Das Gesetzgebungsverfahren und die Aufgaben der obersten Staatsorgane könne hierbei auch gut wiederholt werden. Auch wird ein kurzer Einblick in die auswärtigen Beziehungen und die Finanzverfassung gegeben. Inhalt:Allgemeine GrundrechtslehrenDie einzelnen Grundrechte Die Verfassungsrechtsbehelfe Die Staatszielbestimmungen Legislative und GesetzgebungsverfahrenExekutive und Judikative Die obersten Staatsorgane Die politischen Parteien Die auswärtigen BeziehungenDie Finanzverfassung

  • von Karl-Edmund Hemmer
    18,80 €

    Das Pendant zu den Hauptskripten:Das Prüfungswissen in Karteikartenform für alle Studierende, die es bevorzugen, mit Karteikarten zu lernen. Im Frage- und Antwortsystem zum Wissen. Auf der Vorderseite der Karteikarte führt ein Einordnungsteil zur Frage hin. Die Frage trifft die Kernproblematik des zu Erlernenden. Auf der Rückseite schafft der Antworttext Wissen. Die anschließende hemmer-Methode vermittelt Problembewusstsein für die Klausur. Bei diesen Karteikarten steht das Kaufrecht als examensrelevante Materie im Vordergrund. Die Schwerpunkte bilden aber auch Sachmängelrecht und die Probleme rund um den Werkvertrag. Inhalt:EinleitungAbschluss und Inhalt des KaufvertragsPflichten der Parteien eines KaufvertragsAllg. Leistungsstörungen beim KaufvertragMängelhaftung beim KaufvertragAusschluss der MängelrechteKaufrecht: KonkurrenzenVerbrauchsgüterkaufSonstige KaufartenAbschluss und Inhalt des WerkvertragsPflichten der Parteien eines WerkvertragsLeistungsstörungen beim WerkvertragSachmängelhaftung beim WerkvertragWerkvertrag: VerjährungSicherung des WerkunternehmersWerkvertrag: KonkurrenzenReisevertrag

  • von Karl-Edmund Hemmer
    18,80 €

    Das Pendant zu den Hauptskripten:Das Prüfungswissen in Karteikartenform für alle Studierende, die es bevorzugen, mit Karteikarten zu lernen. Im Frage- und Antwortsystem zum Wissen. Auf der Vorderseite der Karteikarte führt ein Einordnungsteil zur Frage hin. Die Frage trifft die Kernproblematik des zu Erlernenden. Auf der Rückseite schafft der Antworttext Wissen. Die anschließende hemmer-Methode vermittelt Problembewusstsein für die Klausur. Im Handelsrecht kehren oft bekannte Probleme wieder die mittels der Karteikarten optimal wiederholt werden können. Auch für das umfassende Schuld- und Sachenrecht des Handels, in dem auch viele Verknüpfungen zum BGB bestehen, bieten die Karteikarten einen guten Überblick. Inhalt:Der KaufmannFirmenrechtSchuld- und Sachenrecht des HandelsDas Kommissionsgeschäft

  • von Karl-Edmund Hemmer
    18,80 €

    Materielles und prozessuales Verfassungsrecht bilden gemeinsam mit wichtigen Problemstellungen des Staatshaftungsrechts die Grundlage für dieses Skript.Die Prüfung der Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde wird von Ihnen vom ersten Semester bis zum Examen immer wieder verlangt und muss deshalb einen Schwerpunkt in Ihrer Ausbildung darstellen. Kenntnisse im Staatsorganisationsrecht wie z.B. die Wahl zum Bundestag, die Regierungsbildung oder prozessual der Organstreit sind nicht nur klausurrelevant, sondern gehören zur juristischen Allgemeinbildung. Erweitern Sie Ihr notwendiges Wissen auch um die Inhalte des Skripts Basics Öffentliches Recht Band 2 Verwaltungsrecht. So werden Sie sich in der öffentlich-rechtlichen Klausur sicher fühlen. Inhalt:VerfassungsrechtDie wichtigsten VerfassungsrechtsbehelfeAllgemeine GrundrechtslehrenÜberblick über wichtige GrundrechteWichtige Fragen des StaatsorganisationsrechtsStaatshaftungsrechtAmtshaftungsanspruchFolgenbeseitigungsanspruchHaftung für enteignenden und enteignungsgleichen EingriffAufopferungsanspruchAnhang: Fall zum Verfassungsrecht

  • von Karl-Edmund Hemmer
    21,80 €

    Der Primäranspruch bzw. Leistungs- oder Erfüllungsanspruch kann nachträglich wegfallen, z.B. durch Erfüllung, Aufrechnung, Anfechtung, Unmöglichkeit. Nur wer Unwirksamkeitsgründe im Kontext des gescheiterten Vertrags einordnet, lernt richtig.Die rechtshemmenden Einreden - z.B. Verjährung, Stundung, Zurückbehaltungsrechte - bewirken, dass der Berechtigte sein Recht nicht (mehr) geltend machen kann.Inhalt:Rechtsvernichtende Einwendungen- Erfüllung, § 362 BGB- Erfüllungssurrogate- Ausgeübte Gestaltungsrechte- Leistungsstörungen- Wechsel der Aktiv- oder Passivlegitimation- AusübungsschrankenRechtshemmende Einreden- Dauernde Einreden- Aufschiebende Einreden- Anspruchsbeschränkende Einreden

  • von Karl-Edmund Hemmer
    21,80 €

  • von Karl-Edmund Hemmer
    21,80 €

    Speziell hier gilt: Die wenigen Klassiker, die immer wieder in der Klausur eingebaut sind, muss man kennen. Dies sind im Prozessrecht: Organstreitigkeiten, abstrakte und konkrete Normenkontrolle und föderale Streitigkeiten (Bund-/ Länderstreitigkeiten). Das materielle Recht beinhaltet Staatszielbestimmungen (Art. 20 GG), Finanzverfassung daneben auch oberste Staatsorgane, Gesetzgebungskompetenz und -verfahren, Verwaltungsorganisation ebenso wie politische Parteien. Inhalt:OrganstreitverfahrenAbstrakte NormenkontrolleKonkrete NormenkontrolleBund-Länder-StreitStaatszielbestimmungenDie obersten StaatsorganeFinanzverfassungPolitische Parteien

  • von Karl-Edmund Hemmer
    21,80 €

    Für das Verständnis im Strafrecht unabdingbar sind vertiefte Kenntnisse des Allgemeinen Teils. Der Aufbau eines vorsätzlichen Begehungsdelikts wird ebenso vermittelt wie der eines vorsätzlichen Unterlassungsdelikts bzw. eines Fahrlässigkeitsdelikts. Darin eingebettet werden die examenstypischen Probleme erläutert und anhand der hemmer-Methode Lernverständnis geschaffen. Um die allgemeine Strafrechtssystematik besser zu verstehen, beinhaltet dieses Skript zudem Ausführungen zur Garantiefunktion des Strafrechts, zum Geltungsbereich des deutschen Strafrechts sowie einen Überblick über strafrechtliche Handlungslehren.Inhalt:Vorsätzliches BegehungsdeliktVorsätzliches UnterlassungsdeliktFahrlässigkeitsdeliktVorsatz-Fahrlässigkeits-Kombinationen

  • von Achim Wüst, Karl-Edmund Hemmer & Clemens D'Alquen
    21,80 €

  • von Karl-Edmund Hemmer
    21,80 €

    Besteht der Vertrag, so kann der Anspruchsteller Erfüllung, z.B. Übereignung, Überlassung der Mietsache etc. verlangen. Dies setzt unter anderem Rechtsfähigkeit der Vertragspartner, wirksame Willenserklärungen, Zugang und ggf. Bevollmächtigung voraus. Nur wenn ein wirksamer Vertrag vorliegt, entsteht die Leistungspflicht des Schuldners und deren Folgeproblematik wie Rücktritt und Schadensersatz.Inhalt:RechtssubjekteRechtsfähigkeitGeschäftsfähigkeitAllgemeine GeschäftsbedingungenStellvertretung

  • von Michael Grieger, Achim Wüst, Karl-Edmund Hemmer & usw.
    21,80 €

  • von Achim Wüst & Karl-Edmund Hemmer
    21,80 €

  • von Karl-Edmund Hemmer
    18,80 €

    BGB-AT / Vertragliche Schuldverhältnisse mit dem neuen Schuldrecht. Im Vordergrund steht die Vermittlung der Probleme des Vertragsschlusses, u.a. das Minderjährigenrecht und die Stellvertretung. Neben rechtshindernden (z.B. §§ 134, 138 BGB) und rechtsvernichtenden Einwendungen (z.B. Anfechtung) werden auch die Klassiker der Pflichtverletzung nach § 280 BGB wie Unmöglichkeit (§§ 280 I, III, 283 BGB), Verzug (§§ 280 I, II, 286 BGB), Haftung bei Verletzung nicht leistungsbezogener Nebenpflichten i.S.d. § 241 II BGB (früher: pVV bzw. c.i.c. / jetzt: § 280 I bzw. § 280 I i.V.m. § 311 II BGB) behandelt. Ausführlich wird auf die wichtige Unterscheidung von Schadensersatz nach § 280 I BGB und Schadensersatz statt der Leistung nach §§ 280 I, III, 281-283 bzw. § 311a II BGB eingegangen. Nach Mängelrecht, Störung der Geschäftsgrundlage und Schadensrecht schließt das Skript mit dem nicht zu unterschätzenden Gebiet des Dritten im Schuldverhältnis ab (z.B. Abgrenzung, § 278 / § 831 / § 31; § 166 BGB; Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter; DriSchaLi). Inhalt:VertragsschlussRechtshindernde EinwendungenRechtsvernichtende EinwendungenLeistungsstörungenRecht der SchlechtleistungStörung der GeschäftsgrundlageSchadensersatzrechtDer Dritte im Schuldverhältnis

  • von Karl-Edmund Hemmer
    18,80 €

    Die typischen Probleme des Familienrechts: von der Ehe als Klassiker für die Klausur (z.B. § 1357 BGB; GbR; Gesamtschuldner; Gesamtgläubiger; §§ 1365; 1369 BGB) zum ehelichen Güterrecht bis hin zur Scheidung. Gegenstand des Erbrechts sind die gesetzliche und gewillkürte Erbfolge, die möglichen Verfügungen (Testament bzw. Erbvertrag) des Erblassers und was sie zum Inhalt haben (z.B. Erbeinsetzung, Vermächtnis, Auflage), Annahme und Ausschlagung der Erbschaft sowie neben Fragen der Rechtsstellung des Erben (z.B. im Verhältnis zum Erbschaftsbesitzer) auch das Pflichtteilsrecht und der Erbschein.Fazit: Das Wichtigste in Kürze für den schnellen Überblick.Inhalt:FamilienrechtAllgemeine EhewirkungenEheliches GüterrechtEhescheidungsrechtPartnerschaften außerhalb der EheErbrechtGesetzliche ErbfolgeGewillkürte ErbfolgePflichtteilsrechtErbschein

  • von Karl-Edmund Hemmer
    18,80 €

  • von Achim Wüst & Karl-Edmund Hemmer
    21,80 €

  • von Ralph Christensen, Achim Wüst, Karl-Edmund Hemmer & usw.
    21,80 €

  • von Karl-Edmund Hemmer
    21,80 €

    Profitieren Sie von unserer jahrelangen Erfahrung als Repetitoren und unserer Sachkenntnis von Prüfungsfällen. Widerspruchsverfahren, vorbeugender und vorläufiger Rechtsschutz, Rechtsmittel sowie Sonderprobleme aus dem Verwaltungsprozess- und allgemeinen Verwaltungsrecht werden Ihnen nach dem Lesen dieses Skripts keine Schwierigkeiten mehr bereiten. Ausführlich werden auch die gerichtliche Anordnung und die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 80 V S. 1 VwGO dargestellt. Die große Prüfungsrelevanz des Antrags gemäß § 80 V VwGO ist bekannt und sollte nicht unterschätzt werden. Arbeiten Sie hier sorgfältig und umfassend. Inhalt:Erfolgsaussichten des Widerspruchs in der KlausurRegelungsgehalt des § 80 VwGOVorläufiger Rechtsschutz nach § 80a VwGOEinstweilige Anordnung nach § 123 VwGOVorläufiger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren, § 47 VI VwGOVorbeugender RechtsschutzRechtsmittelWiederaufnahme des Verfahrens

  • von Karl-Edmund Hemmer
    21,80 €

  • von Karl-Edmund Hemmer
    21,90 €

  • von Karl-Edmund Hemmer
    18,80 €

  • von Karl-Edmund Hemmer
    21,80 €

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