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Hinweisgeberschutzgesetz: HinSchG

Über Hinweisgeberschutzgesetz: HinSchG

Das neue Hinweisgeberschutzgesetz Das HinSchG ist die erste umfassende Regelung zum Schutz von Whistleblower:innen in Deutschland. Es verbietet Repressalien gegenüber Hinweisgeber:innen und verpflichtet Unternehmen und Behörden, ein internes Meldesystem für Whistleblower:innen zu errichten. Der neue Handkommentar Der HK HinSchG erläutert hochaktuell die neuen Vorschriften. Die Hinweisgeber-Richtlinie der EU, die durch das HinSchG umgesetzt wird, ist durchgängig berücksichtigt. Die Schwerpunkte Der Handkommentar geht unter anderem auf folgende Aspekte ein, die in der Praxis absehbar eine entscheidende Rolle spielen werden: Typische Konstellationen, in denen Hinweisgeber:innen Schutz genießen Voraussetzungen, unter denen sich Hinweisgeber:innen an die Öffentlichkeit wenden dürfen Anforderungen an die Errichtung interner Meldestellen Ausgestaltung des Meldesystems innerhalb von Konzernen Einzelne Maßnahmen zum Schutz von Hinweisgeber:innen Beratung aus einer Hand Der HK orientiert sich an der konkreten Beratungskonstellation. Die Bezüge zum Arbeits-, Datenschutz- und Geschäftsgeheimnisrecht sind präzise verortet, praxisgerechte Lösungsvorschläge unter dem Gesichtspunkt aller in Betracht kommenden Normen entwickelt. Hohe Expertise Die Autor:innen sind Spezialist:innen für Arbeitsrecht und Compliance: Dr. Christoph Aust, Rechtsanwalt, Lübeck | Kerstin Deiters, LL.M., Rechtsanwältin, Köln | Torsten Groß, LL.M., Rechtsanwalt, Düsseldorf | Daniel Grünewald, Rechtsanwalt, Köln | Dr. Christoph Katerndahl, Rechtsanwalt, Köln | Prof. Dr. Martin Reufels, LL.M., Rechtsanwalt, Köln | Markus Schmülling, Rechtsanwalt, Köln | Laura Soltysiak, Magister iuris, Köln | Dr. André-M. Szesny, LL.M., Rechtsanwalt, Düsseldorf | Bernd Weller, Rechtsanwalt, Frankfurt a. M. Ein Muss für Fachanwält:innen für Arbeitsrecht, Rechts- und Personalabteilungen von Unternehmen, öffentliche Arbeitgeber:innen, Arbeitnehmervertreter:innen und Gewerkschaften, Datenschutzbeauftragte und Branchenverbände.

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  • Sprache:
  • Deutsch
  • ISBN:
  • 9783848772377
  • Einband:
  • Gebundene Ausgabe
  • Seitenzahl:
  • 360
  • Veröffentlicht:
  • 1. März 2024
  • Ausgabe:
  • 23001
  • Abmessungen:
  • 133x0x207 mm.
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Beschreibung von Hinweisgeberschutzgesetz: HinSchG

Das neue Hinweisgeberschutzgesetz
Das HinSchG ist die erste umfassende Regelung zum Schutz von Whistleblower:innen in Deutschland. Es verbietet Repressalien gegenüber Hinweisgeber:innen und verpflichtet Unternehmen und Behörden, ein internes Meldesystem für Whistleblower:innen zu errichten.
Der neue Handkommentar
Der HK HinSchG erläutert hochaktuell die neuen Vorschriften. Die Hinweisgeber-Richtlinie der EU, die durch das HinSchG umgesetzt wird, ist durchgängig berücksichtigt.
Die Schwerpunkte
Der Handkommentar geht unter anderem auf folgende Aspekte ein, die in der Praxis absehbar eine entscheidende Rolle spielen werden:
Typische Konstellationen, in denen Hinweisgeber:innen Schutz genießen
Voraussetzungen, unter denen sich Hinweisgeber:innen an die Öffentlichkeit wenden dürfen
Anforderungen an die Errichtung interner Meldestellen
Ausgestaltung des Meldesystems innerhalb von Konzernen
Einzelne Maßnahmen zum Schutz von Hinweisgeber:innen
Beratung aus einer Hand
Der HK orientiert sich an der konkreten Beratungskonstellation. Die Bezüge zum Arbeits-, Datenschutz- und Geschäftsgeheimnisrecht sind präzise verortet, praxisgerechte Lösungsvorschläge unter dem Gesichtspunkt aller in Betracht kommenden Normen entwickelt.
Hohe Expertise
Die Autor:innen sind Spezialist:innen für Arbeitsrecht und Compliance:
Dr. Christoph Aust, Rechtsanwalt, Lübeck | Kerstin Deiters, LL.M., Rechtsanwältin, Köln | Torsten Groß, LL.M., Rechtsanwalt, Düsseldorf | Daniel Grünewald, Rechtsanwalt, Köln | Dr. Christoph Katerndahl, Rechtsanwalt, Köln | Prof. Dr. Martin Reufels, LL.M., Rechtsanwalt, Köln | Markus Schmülling, Rechtsanwalt, Köln | Laura Soltysiak, Magister iuris, Köln | Dr. André-M. Szesny, LL.M., Rechtsanwalt, Düsseldorf | Bernd Weller, Rechtsanwalt, Frankfurt a. M.
Ein Muss für
Fachanwält:innen für Arbeitsrecht, Rechts- und Personalabteilungen von Unternehmen, öffentliche Arbeitgeber:innen, Arbeitnehmervertreter:innen und Gewerkschaften, Datenschutzbeauftragte und Branchenverbände.

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