Über Infektionsschutzgesetz
Die 9. Auflage enthält das Infektionsschutzgesetz (IfSG) in der Fassung, die es Ende der COVID-19-Pandemie erhalten hat. Durch die COVID-19-Pandemie veranlasste gesetzliche Regelungen sind teilweise noch im IfSG enthalten, teilweise sind sie wieder aufgehoben worden.
Die Trinkwasserverordnung wurde durch die Zweite Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung vollständig neu gefasst; dabei wurden insbesondere die Vorgaben der neuen EU-Trinkwasser-Richtlinie umgesetzt.
Als IfSG-Verordnung neu hinzugekommen ist die Verordnung zur Vernichtung und zum Laborcontainment des Poliovirus Typ 3 (Poliovirus-Verordnung - PolioV).
Die Regelungen des SGB V über Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung für Schutzimpfungen sind in der Textausgabe in aktualisierter Fassung enthalten. Ferner wurden die folgenden auf der Grundlage insbesondere von § 20i SGB V erlassenen Rechtsverordnungen in die Textausgabe aufgenommen:
- Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 und auf weitere Schutzimpfungen (Coronavirus-Impfverordnung - CoronaImpfV),
- Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung und auf Präexpositionsprophylaxe gegen COVID-19 (COVID-19-Vorsorgeverordnung) und
- Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Testverordnung - TestV).
Die 9. Auflage gibt den Rechtsstand vom 21. September 2023 wieder.
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