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Inländerdiskriminierung im Ausländergrundverkehr

Über Inländerdiskriminierung im Ausländergrundverkehr

Das vorliegende Buch beschäftigt sich vordergründig mit zwei Entscheidungen (G 216/2018 und G 299/2018) des VfGH und mit der Frage der sachlichen Rechtfertigung von ¿Inländerdiskriminierungen¿ im Ausländergrundverkehr. Das Werk bietet anfänglich einen Überblick über das Grundverkehrsrecht in Österreich, gefolgt von den verfassungsrechtlichen Vorgaben und den europarechtlichen Grundlagen. Nach der Bearbeitung und der Analyse der beiden Fälle wird versucht, durch einen Vergleich mit den weiteren österreichischen Bundesländern, die unterschiedlichen verwaltungsbehördlichen Beschränkungen und Genehmigungsvorbehalte der Länder aufzuzeigen. Grundlage des Grundverkehrsrechtes in Österreich ist, dass österreichische Länder vor dem EU-Beitritt von der sogenannten "Stillstandsklausel" gemäß Art 64 Abs 1 AEUV zum Stichtag am 31.12.1993 Gebrauch gemacht haben. Die "Stillstandsklausel" ermächtigt diese unabhängig voneinander den Ausländergrundverkehr individuell zu regeln.

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  • Sprache:
  • Deutsch
  • ISBN:
  • 9786202208079
  • Einband:
  • Taschenbuch
  • Seitenzahl:
  • 84
  • Veröffentlicht:
  • 24. September 2021
  • Abmessungen:
  • 150x6x220 mm.
  • Gewicht:
  • 143 g.
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Beschreibung von Inländerdiskriminierung im Ausländergrundverkehr

Das vorliegende Buch beschäftigt sich vordergründig mit zwei Entscheidungen (G 216/2018 und G 299/2018) des VfGH und mit der Frage der sachlichen Rechtfertigung von ¿Inländerdiskriminierungen¿ im Ausländergrundverkehr. Das Werk bietet anfänglich einen Überblick über das Grundverkehrsrecht in Österreich, gefolgt von den verfassungsrechtlichen Vorgaben und den europarechtlichen Grundlagen. Nach der Bearbeitung und der Analyse der beiden Fälle wird versucht, durch einen Vergleich mit den weiteren österreichischen Bundesländern, die unterschiedlichen verwaltungsbehördlichen Beschränkungen und Genehmigungsvorbehalte der Länder aufzuzeigen. Grundlage des Grundverkehrsrechtes in Österreich ist, dass österreichische Länder vor dem EU-Beitritt von der sogenannten "Stillstandsklausel" gemäß Art 64 Abs 1 AEUV zum Stichtag am 31.12.1993 Gebrauch gemacht haben. Die "Stillstandsklausel" ermächtigt diese unabhängig voneinander den Ausländergrundverkehr individuell zu regeln.

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