Über Interessenvertretung Der Arbeitnehmer Im Betrieb
Begriffliches zum Vorverständnis: Transformation oder Translation? Schnell bürgern sich Begriffe ein. Wir haben uns angewöhnt, von einem "rechtlichen Transformationsprozeß" zu sprechen, der im Wege deutsch deutscher Wiedervereinigung stattgefunden haben soll. Erstmalig hat wohl Christian Kirchner bereits im März 1990 von einer "Transformationsphase" l gesprochen, allerdings in gesellschaftlicher, nicht in rechtlicher Hinsicht. Kirchner schreibt: "Bei dieser Art der Herstellung der Einheit Deutsch lands (-nach Artikel 23 GG - d. Verf. -) ist es Aufgabe der zuständigen Ge setzgebungskörperschaften in der DDR, die erforderlichen Regelungen für die Transformationsphase zu schaffen. Eine Abstimmung zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland über diese Regelungen erscheint sinn voll, da diese einen maßgeblichen Faktor für die Rechtsordnung in Deutsch land bis zur Herstellung der vollständigen Rechtseinheit darstellen und ggf. darüber hinaus, wenn nämlich das neue deutsche Recht einerseits an das in der Transformationsphase geltende Recht angepaßt wird. Dies kann sowohl der Fall sein, wenn nämlich das für die DDR geschaffene Recht der Trans formationsphase Rechtsreformen des Rechtes der Bundesrepublik voraus nimmt, oder wenn es bereits an europäischem Recht orientiert ist, bevor die ses in der Bundesrepublik Deutschland in nationales Recht umgesetzt worden ist. ,,' Was daraus geworden ist, ist bekannt. Eine Transformation des Rechts fand nicht statt.
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