Über KI-Verordnung
Die EU bekommt schon bald ein umfassendes KI-Gesetz mit signifikanten Folgen für Zivilgesellschaft und Wirtschaft. Voraussichtlich tritt der Text im Sommer 2024 in Kraft, die ersten Vorschriften gelten bereits 6 Monate später. Ziel des europäischen Gesetzgebers war es, vor den Gefahren durch KI besser zu schützen, gleichzeitig aber auch die Innovation in KI zu fördern.
Parallel zu den ersten Implementierungsschritten der KI-Regulierung wird der Praxisleitfaden zum Einsatz Künstlicher Intelligenz im Sommer 2024 erscheinen und die neu entstandenen Vorschriften einordnen. Er ermöglicht dem Rechtsanwender eine erste verlässliche Orientierung beim Einsatz der neuen Technik. Neben den Grundlagen in der KI-Verordnung selbst werden praxisrelevante Bereiche in den Anhängen über Hochrisiko KI-Systeme eingeordnet. Die Anwendungsfälle reichen von der biometrischen Identifizierung natürlicher Personen über Fragen der Bildung sowie des Arbeitsrechts bis hin zum Einsatz in der Justiz bezogen auf Strafverfolgung und Rechtspflege. Besonderes Augenmerk wird auf die verständliche Vermittlung der komplexen technischen Zusammenhänge beim Einsatz Künstlicher Intelligenz gelegt. Aufgezeigt werden zudem die in der unternehmerischen Praxis auftretenden Abgrenzungsfragen zum übrigen Digital- und Datenrecht der EU, vor allem der DS-GVO. Besonders relevant wird dies etwa bei den Transparenzvorschriften, beim technischen Datenschutz sowie bei der Risikofolgenabschätzung. Schließlich behandelt das Werk praxisrelevante Haftungsfragen und stellt die Durchsetzung durch das Aufsichtsregime dar.
Das Werk wird in deutscher und in englischer Sprache erscheinen.
Im Überblick:
Einordnung konkreter Anwendungsfälle in die Regulierung durch die KI-Verordnung
KI-VO in Abgrenzung zur DS-GVO (z.B. Transparenzvorschriften, technischer Datenschutz und Risikofolgenabschätzung)
Vermittlung technischer Zusammenhänge bei der Umsetzung rechtlicher Pflichten
Haftung für KI
Checklisten für den Einsatz von KI im Unternehmen
Professor Dr. Rolf Schwartmann ist Leiter der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht an der Technischen Hochschule Köln und Vorsitzender der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit sowie Herausgeber und Autor zahlreicher Fachpublikationen zum Datenschutz und Digitalrecht.
Professor Dr. Tobias Keber ist Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Baden-Württemberg und hat zuvor an der Hochschule der Medien in Stuttgart zu Künstlicher Intelligenz geforscht.
Kai Zenner ist Büroleiter von MdEP Axel Voss, des Berichterstatters der EVP für die KI-Verordnung und hat intensiv an den Verhandlungen zur Verabschiedung des Gesetzes mitgewirkt. Darüber hinaus ist er One AI Mitglied (OECD) und berät den High Level Advisory Body zu AI (HLAB AI) der Vereinten Nationen tätig. Im Juni 2023 erhielt er für seine Arbeit und sein Engagement im Europäischen Parlament den MEP Award für den besten parlamentarischen Assistenten.
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