Über Kinderrechtskonvention
Die Stärkung der Kinderrechte durch die Kinderrechtskonvention
beeinflusst zunehmend auch die deutsche Rechtsordnung. Der Kommentar erschließt die Kinderrechtskonvention mit den Zusatzprotokollen historisch, systematisch und rechtsvergleichend. Er zeigt auf, wo sich die Interpretation der nationalen Rechtsvorschriften durch die Konvention ändert.
Die 2. Auflage des Handkommentars
berücksichtigt das mit Inkrafttreten des 3. Zusatzprotokolls nun Anwendung findende Individualbeschwerdeverfahren zum UN-Kinderrechtsausschuss gegen Verletzungen der Kinderrechtskonvention sowie die neuen "General Comments" und "Concluding Observations" des Ausschusses.
Im Zentrum der Neuauflage stehen Auslegungs- und nationale Anwendungsfragen zu aktuellen Themen:
Stichwort "Flüchtlingskrise": Änderungen des Asyl- und Aufenthaltsgesetzes (Anhebung des Lebensalters für Verfahrenshandlungen; Familiennachzug zu unbegleiteten Minderjährigen, sog. "Ankerkinder")
Familienrecht: Stellung des Kindes in der Familie aufgrund moderner Reproduktionsmedizin; heterologe künstliche Befruchtung; Kenntnis der Abstammung bei anonymer Geburt; transnationale Leihmutterschaftsfälle; Sukzessivadoptionen; Großeltern-Vormundschaft; Rückübertragung des Sorgerechts; Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters
Schul- und Medienrecht: Inklusion behinderter Kinder in der Schule; "Homeschooling"; Cybermobbing
Ordnungs-, Strafrecht: Kinderehen; Prävention und Sanktionierung von Kinderpornographie; Genitalverstümmelung und -beschneidung; Unterbringung und Zwangsbehandlung von Kindern mit psychosozialen Problemen; Behandlung von Kindern inhaftierter Eltern
Neueste Entwicklungen (z.B. Krippenplätze) im Kinder- und Jugendhilferecht
Stefanie Schmahl ist Professorin in Würzburg und kennt die Umsetzungsfragen der Konvention wie kein Zweiter.
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