Über Kleinstaat und Zentralgewalt
Im Verlauf der Revolution von 1848/49 richtete die Frankfurter Nationalversammlung als vorläufige Regierung des noch zu konstituierenden deutschen Bundesstaates eine Provisorische Zentralgewalt ein. Während diese bei den deutschen Großmächten und Mittelstaaten auf wenig Akzeptanz stieß, waren die Kleinstaaten grundsätzlich eher zur Kooperation bereit. Am Beispiel der schwarzburgischen Fürstentümer wird das ambivalente Verhältnis zwischen Kleinstaat und Zentralgewalt in den Revolutionjahren von 1848/49 auf breiter Quellenbasis näher untersucht.
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