Über Kritik der Urteilskraft
Mit der »Kritik der Urteilskraft« (1790) bringt Kant seine kritischen Untersuchungen zu den Möglichkeiten und Grenzen der reinen Erkenntnisvermögen a priori zum Abschluss.
Der Schrift liegt die Einsicht zugrunde, dass auch die reflektierende Urteilskraft auf einem Prinzip a priori beruht, nämlich dem der Zweckmäßigkeit.
Im ersten Hauptteil widmet sich Kant der ästhetischen Beurteilung der Zweckmäßigkeit der Formen der Natur für unsere Erkenntnisvermögen. Im zweiten Hauptteil erörtert er die Frage, inwieweit wir der Natur selbst eine objektive Zweckmäßigkeit ihrer Formen zuschreiben können. Im Zentrum stehen dabei die Begriffe des Naturzwecks und der sich selbst organisierenden Wesen. Auf eine teleologische Beurteilung der Natur kann dort nicht verzichtet werden, wo wir die Form des Gegenstandes durch den Naturmechanismus nicht erklären können.
Die Edition dokumentiert den Wortlaut der zweiten Originalausgabe von 1793. Sie verzeichnet alle relevanten Lesarten der ersten und dritten Ausgabe sowie die wichtigsten Konjekturen früherer Herausgeber.
Die Einleitung des Herausgebers führt in die Themenstellung der Schrift ein und diskutiert einige in der Literatur kontrovers erörterte Lehrstücke. Die ausführlichen Sachanmerkungen weisen Zitate und verdeckte Anspielungen nach.
Dieser 3. Auflage ist als Beilage der Text der von Kant verworfenen ersten Einleitung in die KdU beigegeben, die in der Forschung als ein wichtiges Dokument gilt für die Erschließung des nachgelassenen Opus postumum.
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