Über Lageberichterstattung
Der Lagebericht ist neben dem Abschluss ein zentrales Instrument der Rechnungslegung. Seine Inhalte werden im HGB nur grob umrissen und daher durch den Deutschen Rechnungslegungs Standard Nr. 20 (DRS 20) konkretisiert. Verschiedene Gesetzesänderungen haben die Berichtspflichten in den letzten Jahren umfassend erweitert und zu einer dynamischen Fortentwicklung der Lageberichterstattung geführt. Ein aktuelles Beispiel ist der EU-Kommissionsentwurf zur Neuausrichtung der Nachhaltigkeitsberichterstattung vom 21. April 2021.
Diese Neuauflage berücksichtigt die vielfältigen neuen Entwicklungen, z.B. durch
die Vorschriften zur nichtfinanziellen Berichterstattung nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzdie Vorgaben um Angaben zur Diversitätsberichterstattung die Einführung eines Entgeltbericht als Anlage zum Lagebericht für bestimmte Unternehmen
Insgesamt enthält das Werk zahlreiche Orientierungshilfen und Beispiele zur Gestaltung von Lageberichten. Dabei werden die unterschiedlichen Anforderungen an die Lageberichte kapitalmarkt- und nicht kapitalmarktorientierter Unternehmen berücksichtigt. Aktuelle Bezugnahmen auf Besonderheiten der Lageberichterstattung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie runden das Werk ab.
Mit einem Geleitwort von Prof. Dr. Andreas Barckow, Vorsitzender des IASB.
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