Über Landesdatenschutzgesetz Rheinland-Pfalz
Das neue rheinland-pfälzische Landesdatenschutzgesetz
wirft viele praktische Anwendungsfragen auf.
Der Handkommentar
ermöglicht eine rechtssichere Handhabung der Vorschriften. Schwerpunkte liegen auf
den Unterschieden zwischen neuem und altem LDSG,
den Spielräumen, die die DS-GVO den operativen Landesvorschriften lässt,
der Auslegung der besonderen Regelungen des LDSG.
Verständlich in der Darstellung:
paragrafengenaue Gegenüberstellung LDSG neu/alt
durchgängige Quervergleiche DS-GVO, Bundes- wie Landes-DSG
europarechtsorientierte Gesamtdarstellung der geltenden Regeln
typische Querbezüge zu Fachgesetzen des Landes und auch den LDSG anderer Bundesländer.
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