Über Lehrbuch der ökonomischen Politik
"In Gemäßigkeit der, bereits in unsrem enzyklopädischen Überblick der Staatswissenschaften gegebenen strengeren Begriffsbestimmung von der ökonomischen Politik und der derselben hiernach angewiesenen Stellung neben und gegenüber den andern Staatsdisziplinen, ist ihre alleinige Aufgabe die Lehre von der Erzeugung und Herbeischaffung der zur Befriedigung des Staatsbedarfs nötigen, dabei zum Begriff des Vermögens gehörigen, sonach den Staatszweck blos indirekt befördernden Mittel, zumal also von der Erschaffung, Vermehrung, Zurathaltung und vorteilhaften Verwendung der nach einem pekuniären oder Wert-Anschlag geschätzten oder zu schätzenden, zur Verwirklichung dessen, was für den Staatszweck nötig oder nützlich ist, dienenden Sachen und Kräfte, daher auch insbesondere des Geldes, als des allgemeinsten Bestreitungs-Mittels solchen Bedarfs." [...]
Das vorliegende Werk, Lehrbuch der ökonomischen Politik, ist in drei Teile untergliedert. Der erste Teil ist insbesondere der theoretische Teil der Nationalökonomie. Der Nationalökonomie praktischer Teil bestimmt den zweiten Teil und der dritte Teil stellt die Finanzwirtschaft und das Militärwesen dar.
Dieses umfangreiche Buch ist ein unveränderter Nachdruck der Originalausgabe von 1835.
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