Über Möglichkeiten und Grenzen ablösender Betriebsvereinbarungen
Das Werk entwickelt einen an der Betriebsverfassung orientierten Ansatz für die Begründung und die Reichweite ablösender Betriebsvereinbarungen. Als maßgeblich erweist sich die gesetzliche Regelung der Mitbestimmung. Im Rahmen von § 87 Abs. 1 BetrVG besteht eine Eingriffsbefugnis in die Rechte der Arbeitsvertragsparteien. Hier sind allein die Betriebsparteien für Regelungen zuständig. Die Eingriffsbefugnis wird durch § 75 BetrVG eingehegt. Dieser bindet die Betriebsparteien an höherrangiges Recht, insbesondere die grundrechtlich geschützten Freiheitsrechte. Der Ansatz wird im Hinblick auf Altersgrenzen, Ausschlussfristen und Fälligkeitsregelungen, die Anordnung von Home-Office und die Kürzung betrieblicher Sozialleistungen geprüft.
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