Über Organverantwortlichkeit im Gesellschaftsrecht und im Untreuestrafrecht
Eine Reihe tatsächlicher bzw. vermeintlicher Wirtschaftsskandale und die Aufarbeitung der Finanzmarkt- und Schuldenkrise verschaffen auch der rechtlichen Verantwortlichkeit von Organmitgliedern in Kapitalgesellschaften Aufmerksamkeit. Diese Arbeit greift exemplarisch drei konkrete, repräsentative Fallkonstellationen aus der Praxis auf und lotet jeweils die gesellschaftsrechtlichen und untreuestrafrechtlichen Pflichten von Vorstand, Geschäftsführern und Aufsichtsrat aus (§ 93 AktG, § 116 AktG, § 43 GmbHG und § 266 StGB):
¿ Hat das Leitungsorgan der veräußernden Gesellschaft den Erwerbsinteressenten über einen Compliance-Verstoß der Zielgesellschaft aufzuklären?
¿ Wie hat sich ein Vorstandsmitglied bei einem Wechsel einer Abteilung bzw. mehrerer Leistungsträger des Unternehmens zu einem Wettbewerber zu verhalten?
¿ Welche Pflichten hat der Aufsichtsrat im Zusammenhang mit change of control-Klauseln in Vorstandsdienstverträgen?
Aus den Ergebnissen werden Schlussfolgerungen zur Corporate Compliance und Handlungsempfehlungen für Organmitglieder abgeleitet.
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