Über PfandBG
Durch das Pfandbriefgesetz vom 22. Mai 2005 wurde das bislang geltende Hypothekenbankgesetz abgelöst. Das Spezialitätsprinzip für Pfandbriefbanken wurde aufgegeben, so dass heute alle Kreditinstitute das Pfandbriefgeschäft betreiben können, wenn sie die Voraussetzungen hierzu erfüllen und eine entsprechende Erlaubnis erhalten. Das Gesetz brachte außerdem eine Harmonisierung mit Neuerungen im Bereich des für Kreditinstitute relevanten Rechts wie mit den Entwicklungen im Zusammenhang mit der europäischen Integration.
Das Werkbietet als am Markt einzigartige Spezialkommentierung Orientierung für die Handhabung des PfandBG.Besonderes Augenmerk wurde darauf gerichtet, möglichst alle bis heute bekannten und praxisrelevanten Probleme zum neuen Pfandbriefgesetz zu erfassen und sachgerechte Lösungen anzubieten. Der Anhang enthält die Texte derBarwertverordnung, der drei Beleihungswertermittlungsverordnungen (Hypotheken, Flugzeuge, Schiffe), der Deckungsregisterverordnungund zum Refinanzierungsregister (§§ 22 a - 22 o KWG). Damit ist das Werk unverzichtbares und umfassendes Arbeitsmittel zu allen Fragendes Pfandbriefrechts. Außerdem enthalten: die Gesetzesbegründungen zu den Novellen 2009 und 2010.
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