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Privatisierung von Luftsicherheit aus organisationstheoretischer und rechtlicher Sicht

Über Privatisierung von Luftsicherheit aus organisationstheoretischer und rechtlicher Sicht

Masterarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Organisation und Verwaltung - Sonstiges, Note: 1,7, Universität Kassel, Veranstaltung: Master of Public Administration, Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel dieser Arbeit ist es, folgende Forschungsfrage zu beantworten: Welche organisationstheoretischen und rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen der Privatisierung von Luftsicherheitskontrollen bestehen in Deutschland? Die Gewährleistung der Luftsicherheit hat durch die Anschläge vom 11. September 2001 in den Vereinigten Staaten von Amerika sowie durch weitere Eingriffe in den Luftverkehr in der Vergangenheit erheblich an Bedeutung gewonnen. Internationale, europäische und nationale Regelungen schreiben vor, dass sich alle Fluggäste vor Betreten des Sicherheitsbereiches eines Flughafens einer umfassenden Kontrolle unterziehen lassen müssen (vgl. VO (EG) Nr. 300/2008; §§ 2, 5 LuftSiG). Durch diese Fluggastkontrollen soll verhindert werden, dass verbotene Gegenstände in den Sicherheitsbereich eines Flughafens und in Luftfahrzeuge gebracht werden (Nr. 4.1, Anhang zu Art. 4 VO (EG) Nr. 300/2008). Für die Durchführung der Kontrollen ist in Deutschland die zuständige Luftsicherheitsbehörde verantwortlich. An den meisten Großflughäfen ist dies gem. § 4 BPolG i.V.m. § 2, 5 LuftSiG die Bundespolizei. An allen deutschen Großflughäfen werden die Fluggastkontrollen jedoch durch private Sicherheitsdienstleister durchgeführt. Diese Aufgabenübertragung erfolgt auf Grundlage von § 16a Abs. 1 Nr. 1 LuftSiG. In der Vergangenheit geriet die Wahrnehmung dieser Aufgabe durch private Unternehmen immer wieder in Kritik. Diese Kritik betrifft einerseits die Kapazität der privaten Unternehmen und andererseits die Qualität der Kontrollen. So wurden bei vergangenen Qualitätskontrollen teils erhebliche Mängel festgestellt und gibt es immer wieder Berichte darüber, dass bei verdeckten Tests verbotene Gegenstände unerkannt durch die Kontrollen gebracht werden konnten. Verschiedene Interessensvertreter fordern daher unterschiedlichste Lösungen, um Kapazität und Qualität der Fluggastkontrollen zu verbessern. Es gibt sowohl Forderungen nach einer Rückabwicklung der Privatisierung, als auch nach einer Verantwortungsübertragung auf die Flughafenbetreiber. Dabei besteht ein Konfliktfeld zwischen wirtschaftlich denkenden und handelnden Unternehmen einerseits und sicherheitsbedachter Luftsicherheitsbehörde andererseits.

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  • Sprache:
  • Deutsch
  • ISBN:
  • 9783668989139
  • Einband:
  • Taschenbuch
  • Seitenzahl:
  • 80
  • Veröffentlicht:
  • 23. September 2019
  • Ausgabe:
  • 19001
  • Abmessungen:
  • 148x6x210 mm.
  • Gewicht:
  • 129 g.
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Beschreibung von Privatisierung von Luftsicherheit aus organisationstheoretischer und rechtlicher Sicht

Masterarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Organisation und Verwaltung - Sonstiges, Note: 1,7, Universität Kassel, Veranstaltung: Master of Public Administration, Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel dieser Arbeit ist es, folgende Forschungsfrage zu beantworten: Welche organisationstheoretischen und rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen der Privatisierung von Luftsicherheitskontrollen bestehen in Deutschland?
Die Gewährleistung der Luftsicherheit hat durch die Anschläge vom 11. September 2001 in den Vereinigten Staaten von Amerika sowie durch weitere Eingriffe in den Luftverkehr in der Vergangenheit erheblich an Bedeutung gewonnen. Internationale, europäische und nationale Regelungen schreiben vor, dass sich alle Fluggäste vor Betreten des Sicherheitsbereiches eines Flughafens einer umfassenden Kontrolle unterziehen lassen müssen (vgl. VO (EG) Nr. 300/2008; §§ 2, 5 LuftSiG). Durch diese Fluggastkontrollen soll verhindert werden, dass verbotene Gegenstände in den Sicherheitsbereich eines Flughafens und in Luftfahrzeuge gebracht werden (Nr. 4.1, Anhang zu Art. 4 VO (EG) Nr. 300/2008). Für die Durchführung der Kontrollen ist in Deutschland die zuständige Luftsicherheitsbehörde verantwortlich. An den meisten Großflughäfen ist dies gem. § 4 BPolG i.V.m. § 2, 5 LuftSiG die Bundespolizei. An allen deutschen Großflughäfen werden die Fluggastkontrollen jedoch durch private Sicherheitsdienstleister durchgeführt. Diese Aufgabenübertragung erfolgt auf Grundlage von § 16a Abs. 1 Nr. 1 LuftSiG.
In der Vergangenheit geriet die Wahrnehmung dieser Aufgabe durch private Unternehmen immer wieder in Kritik. Diese Kritik betrifft einerseits die Kapazität der privaten Unternehmen und andererseits die Qualität der Kontrollen. So wurden bei vergangenen Qualitätskontrollen teils erhebliche Mängel festgestellt und gibt es immer wieder Berichte darüber, dass bei verdeckten Tests verbotene Gegenstände unerkannt durch die Kontrollen gebracht werden konnten.
Verschiedene Interessensvertreter fordern daher unterschiedlichste Lösungen, um Kapazität und Qualität der Fluggastkontrollen zu verbessern. Es gibt sowohl Forderungen nach einer Rückabwicklung der Privatisierung, als auch nach einer Verantwortungsübertragung auf die Flughafenbetreiber. Dabei besteht ein Konfliktfeld zwischen wirtschaftlich denkenden und handelnden Unternehmen einerseits und sicherheitsbedachter Luftsicherheitsbehörde andererseits.

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