Über Prüfungen und Kontrollen bei gemeinnützigen Kapitalgesellschaften
Der deutsche Sozialstaat bietet öffentliche Leistungen an, die von jedem Bürger wahrgenommen werden können. So ist das tägliche Leben von Aufgaben des Staates, wie bspw. der Unterhaltung von Freibädern, Bibliotheken und Museen oder der Trägerschaft von Stadtwerken, Krankenhäusern und Altenheimen, geprägt. Um diese Vielfalt an Angeboten gewährleisten zu können, lässt sich der Staat von gemeinnützigen Organisationen unterstützen. Als Gegenzug erhalten die Einrichtungen des sog. Dritten Sektors Steuervergünstigungen. Diese Vergünstigungen werden jedoch nur eingeräumt, wenn die Organisationen die Anforderungen nach der Abgabenordnung erfüllen und dadurch den Gemeinnützigkeitsstatus erhalten. Um vorgenannte Anforderungen und damit die Anerkennung und Sicherstellung dieses Status gewährleisten zu können, ist eine Überwachung unabdingbar. Der Dritte Sektor ist dabei vordergründig durch die Rechtsformen der Stiftung und des Vereins geprägt. Doch haben sich in den letzten Jahren gemeinnützige Kapitalgesellschaften, d. h. sowohl die gemeinnützige GmbH als auch die gemeinnützige AG, als adäquate Rechtsformen herausgestellt, sodass diese zunehmend anzutreffen sind. Gleichzeitig fehlt es jedoch an einer wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit letztgenannten Gesellschaften. Die vorliegende Dissertation leistet mithilfe einer empirischen Untersuchung eine erste Bestandsaufnahme der Prüfungen und Kontrollen bei gemeinnützigen Kapitalgesellschaften, die zur Anerkennung und Sicherstellung des Gemeinnützigkeitsstatus beitragen
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