Über PublG - Publizitätsgesetz
Das Publizitätsgesetz (PublG) erstreckt die für Kapitalgesellschaften bestehenden Rechnungslegungsvorschriften auf Unternehmen anderen Rechtsformen, namentlich Personenhandelsgesellschaften, Einzelkaufleute, Vereine und juristische Personen des öffentlichen Rechts. Unterfällt ein Unternehmen dem Anwendungsbereich des PublG, sind Jahres- bzw. Konzernabschlüsse festzustellen, zu prüfen und zu veröffentlichen. Auch Familienunternehmen können hiervon betroffen sein.
Der HK-PublG
Der "Staake/Schülke" ist die erste Kommentierung, die den Fokus auf das PublG richtet. Ausführlich werden die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Rechnungslegungs- und Publizitätspflichten dargestellt. Aufgezeigt werden zudem bestehende Gestaltungsspielräume und -instrumente. Inzident mitkommentiert werden dabei die relevanten Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG). Damit erübrigt sich das Blättern in mehreren Werken.
Die Vorzüge des neuen Spezialkommentars
Übersichtliche, verständliche und praxisnahe Kommentierung der oftmals sperrigen Vorschriften
Gestaltungshinweise für die Beratungs- und Kautelarpraxis
Konkrete Handlungsempfehlungen für Unternehmen
Berücksichtigung der relevanten Vorschriften aus anderen Gesetzen
Aus der Feder von Experten
Die Herausgeber und Autoren befassen sich alle schwerpunktmäßig mit dem Gesellschafts-, Unternehmens- und Bilanzrecht, einschließlich des Rechts der Familienunternehmen:
Prof. Dr. Björn Gercke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Köln | AkadR Dr. David Markworth, M.Sc. (Oxford), Universität zu Köln | PD Dr. Moritz Pöschke, LL.M. (Harvard), Dipl.-Kfm., Rechtsanwalt, Frankfurt a. M. | Prof. Dr. Jens Poll, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Berlin | Dr. Thilo Schülke, Rechtsanwalt, Freiburg | Prof. Dr. Marco Staake, Bergische Universität Wuppertal
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