Über Reallokation von Funktionen in grenzüberschreitend tätigen Konzernen
Multinationale Unternehmen müssen aus betriebswirtschaftlichen Gründen ihre Strukturen ständig überdenken und aktuellen Entwicklungen anpassen. Eine Möglichkeit der Restrukturierung besteht darin, Aufgabenbereiche - sogenannte betriebliche Funktionen - innerhalb des Konzerns von einer rechtlichen Einheit auf eine andere rechtliche Einheit grenzüberschreitend zu verlagern.Im Rahmen des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 wurde der Tatbestand der grenzüberschreitenden Funktionsverlagerung im deutschen Außensteuergesetz kodifiziert. Nach der Auslegung des Fremdvergleichsgrundsatzes im Außensteuergesetz muss der Fremdvergleichspreis für eine Funktionsverlagerung durch eine Gesamtbewertung der Funktion ermittelt werden. Die Gesamtbewertung einer Funktion steht unter dem Verdacht, eine Abkehr vom international anerkannten Fremdvergleichsgrundsatz darzustellen und deshalb eine erhöhte Gefahr der Doppelbesteuerung bei Funktionsverlagerungen zu begründen.In der vorliegenden Arbeit wird einleitend der Anwendungsbereich der Berichtigung von Einkünften nach dem AStG von weiteren nationalen Korrekturvorschriften abgegrenzt. Anschließend wird analysiert, unter welchen Annahmen die Gesamtbewertung einer Funktion dem Fremdvergleichsgrundsatz standhält. Auf Basis dieser Ergebnisse werden dann die konkreten Tatbestandsvoraussetzungen einer Funktionsverlagerung im Sinne des AStG untersucht. Des Weiteren werden die im AStG vorgeschriebene Bewertung des Transferpaketes und die Bestimmung des Verrechnungspreises im Rahmen einer Funktionsverlagerung analysiert und darauf aufbauend die Wirkung der steuerlichen Konsequenzen einer Funktionsverlagerung auf ihre Vorteilhaftigkeit quantifiziert. Die unterschiedlichen Variablen, die den Steuervorteil einer Funktionsverlagerung beeinflussen, werden im Rahmen einer Sensitivitätsanalyse auf ihre Wirkung und Gewichtigkeit hin untersucht.
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