Über Rechtsdienstleistungsgesetz
Die RDG-Reformauflage
Umfassende Reformen im RDG
Durch gleich mehrere Reformgesetze, vor allem durch das sog. Legal Tech-Gesetz, hat der Gesetzgeber das Rechtsdienstleistungsgesetz grundlegend geändert.
Die Neuauflage
Der Handkommentar von Krenzler/Remmertz ist meinungsbildend im RDG. Er zieht klare Linien für die Abgrenzung von erlaubter und verbotener Rechtsdienstleistung insbesondere bei neuartigen Berufsbildern. RDGEG und RDV werden mitkommentiert.
Die 3. Auflage berücksichtigt alle Reformen:
Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt ("Legal Tech-Gesetz")
Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht
Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
Topaktuell: Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen mit den stufenweisen Änderungen zum 16.3.2023 und 1.1.2025
Schwerpunkte
Ausgeweitete Inkassoerlaubnis und verstärkte Aufsicht
Eignung und Zuverlässigkeit von Inkassodienstleister:innen
Neue Beratungsmöglichkeiten durch Syndikusrechtsanwälte (§ 46 Abs. 6 BRAO n.F.)
Rechtsdienstleistungen durch in- und ausl. Berufsausübungsgesellschaften
Wegweisende Urteile des BGH wie "Lexfox", "smartlaw", "wenigermiete.de" oder "Sammelklage-Inkasso" sind ebenso berücksichtigt, wie die jüngste Rechtsprechung zu neuen Legal Tech-Geschäftsmodellen und zur "Drittberatung" durch Syndikusrechtsanwälte. Auch die Auswirkungen des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz, einschließlich der Anwendung von ChatGPT und vergleichbaren Programmen, werden in der Neuauflage erstmals rechtlich bewertet.
Herausgeber und Autor:innen
sind herausragende Kenner:innen der Materie:
RA Dr. Hans Klees, ehem. Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Freiburg | RAuN Jan J. Kramer, Präsident der Rechtsanwaltskammer Oldenburg und Präsidiumsmitglied der Notarkammer Oldenburg, Mitglied des BRAO-Ausschusses der BRAK | RA Dr. Michael Krenzler, ehem. Präsident der Rechtsanwaltskammer Freiburg, langjähriger Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltskammer, Freiburg | RA Dr. Christian Lemke, Präsident der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg und Vizepräsident
der Bundesrechtsanwaltskammer | RAin Dr. Susanne Offermann-Burckart, ehem. Hauptgeschäftsführerin der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, Mitglied des RDG-Ausschusses des DAV | RA Dr. Frank Remmertz, Vizepräsident der Rechtsanwaltskammer München und Vorsitzender des BRAK-Ausschusses zum RDG | RA Prof. Karl-Michael Schmidt, ehem. Geschäftsführer des Instituts für Anwaltsrecht an Humboldt-Universität zu Berlin | RA Klaus Winkler, ehem. Mitglied des Vorstands der Rechtsanwaltskammer Freiburg | RA Tilman Winkler, Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Freiburg
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