Über Sächsisches Versammlungsgesetz
Seit der Föderalismusreform I sind die Länder für das Versammlungsrecht ausschließlich zuständig.
Der Kommentar zum Sächsischen Versammlungsgesetz (SächsVersG) trägt dem Rechnung und erläutert alle Paragrafen in einer praxistauglichen Form.
Dargestellt werden allgemeine Regelungen wie Namensangabe des Veranstalters, Waffentragungsverbot, das Uniformverbot, so auch die Themen: Öffentliche Versammlungen in geschlossenen Räumen, öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge sowie die Straf- und Bußgeldvorschriften.
Die vorliegende Kommentierung soll der Sächsischen Polizei und den Praktikern eine Hilfestellung bieten, die Regelungen des SächsVersG in der Praxis zur Anwendung zu bringen. Mit dem Werk soll der Zweck des Gesetzes - eine durch die Verfassung verbürgte Versammlungsfreiheit als ein für die freiheitliche demokratische Grundordnung besonders bedeutsames Grundrecht - verdeutlicht werden.
Die Autoren Hartwig Elzermann, Polizeidirektor, und Prof. Dr. Henning Schwier sind beide Dozenten an der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) in Rothenburg/O. L.
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