Über Situation der niedrigschwelligen Wohnungslosenhilfe nach ASOG Berlin
Gerade in der kalten Jahreszeit und dem Einsetzen der Berliner Kältehilfe scheint das Thema Wohnungslosigkeit in der Bundeshauptstadt punktuell wieder in die öffentliche Wahrnehmung zu rücken. Erst dann wird abermals augenscheinlich, dass es in unserer Stadt Mitmenschen gibt, die nicht über den ¿Luxus¿ eigenen Wohnraums verfügen und, um die das Recht auf Wohnen, als international verbrieftes Menschenrecht, einen Bogen macht. Mitmenschen, die ohne Bleibe und jegliche Unterkunft auf den Straßen Berlins umherziehen oder in Notübernachtungen unterkommen. Neben dieser im öffentlichen Raum sichtbaren und akuten Notlage existieren aber auch noch andere Formen von Wohnungslosigkeit, die weniger augenscheinlich und bekannt sind. Unter den Berliner Wohnungsnotfällen befindet sich eine erhebliche Anzahl an Menschen, die sich in ordnungsrechtlicher Unterbringung nach dem ASOG Bln befinden.
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