Über Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen
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Mit einer Bilanzsumme von 356,4 Milliarden Euro, mit über 2.072 Geschäftsstellen und 9,2 Millionen Girokonten sind die 80 Sparkassen des größten deutschen Bundeslandes NRW nicht nur Marktführer auf dem Finanzdienstleistungssektor. In keinem anderen Bundesland gibt es eine vergleichbare Bandbreite hinsichtlich der Größe der Institute, die Bilanzsummen von 0,347 bis 30,127 Milliarden Euro umfasst. Mit 46.302 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stellen die nordrhein-westfälischen Sparkassen schließlich fast ein Viertel aller in Deutschland arbeitenden Sparkassen-Angestellten.
Gesetzliche Grundlage für ihre Arbeit ist das Sparkassengesetz NRW vom 18.11.2008. Es hat seit seinem Inkrafttreten einige Änderungen erfahren, u.a. durch das Transparenzgesetz vom 17.12.2009 und die Änderungen vom 16.7.2013, die u.a. die Möglichkeit der Verbändefusion vorsieht.
Deutlich stärker als landesgesetzliche Regelungen verändern allerdings Bundesgesetze, wie etwa das Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten, das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz vom 11.4.2017, und erst recht europarechtlich initiierte Vorgaben der Bankenaufsicht die rechtlichen Rahmenbedingungen der Sparkassen.
Das Werk erläutert das Sparkassengesetz NRW vom 18.11.2008 übersichtlich und fundiert. Außerdem bezieht es aktuelle europarechtliche Entwicklungen und ihre praktische Umsetzung durch die Bankenaufsicht mit ein.
Vorteile auf einen Blickkonsequente Ausrichtung an den Bedürfnissen der Praxis,Auswertung von Rechtsprechung und Vorgaben der Bankenaufsicht,versiertes Autorenteam zu den das Sparkassenwesen betreffenden Spezialgebieten.
Zielgruppe
Für Mitarbeiter der Sparkassen und deren Träger, Verbände, Aufsichtsbehörden, Gerichte, Rechtsanwaltschaft und Studierende.
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