Über Steuerbefreiungen im Investmentsteuerrecht
Das seit 2018 geltende Investmentsteuerrecht baut auf einer Abkehr vom bislang herrschenden semi-transparenten Besteuerungssystem auf. Zur Vermeidung einer doppelten Besteuerung und dort, wo eine Besteuerung vollständig unterbleiben soll, sieht das Gesetz Steuerbefreiungen vor. Die Untersuchung behandelt diese neuen, bislang im Investmentsteuerrecht nicht erforderlichen Steuerbefreiungen. Es wird geprüft, wie das Zusammenspiel von Steuerpflicht und Steuerbefreiungen funktioniert, ob dabei grundlegende Prinzipien des Steuerrechts berücksichtigt werden, und es werden Inkonsistenzen adressiert. Dabei dienen die tragenden Motive für das InvStRefG als Orientierung, werden aber auch kritisch hinterfragt, um grundsätzliche Empfehlungen für eine Novellierung des InvStG zu geben
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