Über Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm)
Die TA Lärm konkretisiert die Anforderungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche. Sie regelt detailliert die Zumutbarkeitsgrenzen und das Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der Lärmeinwirkungen.
Die Vorschriften der TA Lärm sind bis auf wenige Ausnahmen von sämtlichen Industrie- und Gewerbebetrieben zu beachten. Nach ständiger Rechtsprechung bestimmen die Immissionsrichtwerte der TA Lärm das Maß der unter Nachbarn gebotenen Rücksichtnahme auch im zivilrechtlichen Nachbarrecht des BGB und im Bauplanungsrecht.
Die TA Lärm hat deshalb Bedeutung für nahezu alle Bereiche, in denen Fragen des Lärmschutzes eine Rolle spielen können. Das technisch wie rechtlich komplexe Regelwerk der TA Lärm ist im Rahmen des Gesamtwerks Bundesimmissionsschutzrecht eingehend kommentiert.
Insbesondere unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung, die etwa Problemstellungen, wie Geräuschkontingentierung, Bewertung echter und unechter Gemengelagen, Geeignetheit von Zwischenwerten, Kontrollwerte und Auswirkungen von Windkraftanlagen behandelt, wurde die Kommentierung aktualisiert (Stand Januar 2014).
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