Über Teilhabe an Hochschulbildung
Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention und der zeitnah verabschiedeten Selbstverpflichtung der Hochschulrektorenkonferenz haben die Hochschulen die Aufgabe angenommen, mit der Schaffung barrierefreier Bedingungen und der Sicherstellung angemessener Vorkehrungen ein inklusives Hochschulsystem aufzubauen, das eine chancengleiche, gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Teilhabe an Hochschulbildung und somit ein selbstbestimmtes Studium ermöglicht.
Am Beispiel von acht am Dortmunder Arbeitsansatz orientierten Projekten der TU Dortmund gibt der Sammelband Hochschulen Anregungen, wie sie im Sinne der UN-BRK bedarfsgerechte Beratungs- und Unterstützungsangebote für Studierende mit Behinderungen aufbauen und inklusive Strukturen entwickeln können.
Die Projekte adressieren sowohl den Übergang Schule / Hochschule, die Phase des Studiums als auch den Übergang Hochschule / Berufstätigkeit. Praktiker*innen wird ein Ideen- und Erfahrungspool zur Verfügung gestellt, der Anregungen für Veränderungen und Weiterentwicklungen an Hochschulen bietet und es den Hochschulen ermöglicht, sich dem Ziel der Teilhabe an Hochschulbildung weiter anzunähern.
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