Über Versicherungsaufsichtsgesetz
Zum Werk
Der Kommentar basiert auf dem am 1.1.2016 in Kraft getretenen neuen Versicherungsaufsichtsgesetz. Dieses vollzieht die Vorgaben der europäischen Solvabilität II-Richtlinie nach, welche insbesondere in den Bereichen Eigenmittelausstattung, Geschäftsorganisation, Aufsichtsregime und Publizitätspflichten zu wesentlichen Veränderungen geführt hat. Vollkommen neu ist auch das Regelungskonzept, das auf mehreren Ebenen ansetzt und das Gesetz in europäische Detailregelungen (Solvabilität II-Verordnung) einbettet.
Ergänzend zum VAG werden die VAG-InfoV, das FKAG, das FinDAG, die EIOPA-VO, die VersVergV und auszugsweise das BSIG und die BSI-KritisV erläutert.
Vorteile auf einen Blickumfangreichste Kommentierung des VAGEinbeziehung aller Level des Solvency II-Aufsichtssystems, insbesondere der Solvabilität II-RL und VO, von EIOPA-Leitlinien und BaFin-RundschreibenKommentierung aller relevanten Nebengesetze
Zur Neuauflage
Die Neuauflage berücksichtigt alle gesetzlichen Änderungen, etwa die Einfügung von mehr als 30 neuen Paragrafen in das VAG. Zu nennen sind hier insbesondere neue Regelungen für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (§§ 234a-p, 235a, 243a, b, 244a-d VAG). Eingearbeitet sind zudem alle Änderungen im Bereich der Rechnungslegung, etwa durch Überarbeitung der IFRS.
Neu aufgenommen sind Kommentierungen:zur VAG-Informationspflichtenverordnung (VAG-InfoV)zu §§ 8a, d BSI-Gesetzzu §§ 1, 7, Anh. 6 BSI-Kritisverordnung.Der Kommentar berücksichtigt somit die Rolle von Versicherungsunternehmen als kritische Infrastrukturen.
Zielgruppe
Für Versicherungsunternehmen, Pensionsfonds und sonstige Unternehmen der betrieblichen Altersversorgung, Aufsichtsbehörden, Verbände, Rechtsanwaltschaft, Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung, Rating-Agenturen, Unternehmensberatung und Beraterinnen und Berater zu den Systemen der betrieblichen Altersversorgung.
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