Über Vom Gesellschaftsvertrag oder Grundlagen des politischen Rechts
In dieser Abhandlung entwirft Rousseau die Fiktion eines in vorgesellschaftlicher Zeit abgeschlossenen Gesellschaftsvertrages zwischen den Menschen, der ihre Unterwerfung unter einen allgemeinen Willen, die »volonté générale«, und den Verzicht auf ihre Individualrechte vorsieht. Die beste Regierungsform, die das Volk, der Souverän dieses allgemeinen Willens, delegieren kann, so der Denkimpuls des Verfassers, ist die Demokratie, ein Gedanke, mit dem Rousseau bis an die Schwelle unserer Zeit ein Gegenstand lebendiger Auseinandersetzung geblieben ist. Obwohl der »contrat sociale« kaum eine historische Wirklichkeit beschreibt, stellt seine Theorie eine bedeutende Etappe in der Geschichte des demokratischen Gedankens dar. Sie ist allerdings nur richtig zu verstehen, wenn sie als Denkgebäude und nicht als Staatsmodell gelesen wird. Die neue Übersetzung hat sie in diesem Sinne für unsere Zeit übertragen.
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