Über Was muss sich ein wirtschaftender Arzt von seiner Kammer sagen lassen?
Dr. med. Klaus Becker, M.A., LL.M., M.Sc., MHBA, Jahrgang 1963, arbeitet seit 2003 als Chefarzt einer internistischen Fachabteilung im westlichen Ruhrgebiet. Eine solche Tätigkeit zwingt ihn, sich regelmäßig mit den Kapriolen und Volten des deutschen Gesundheitssystems auseinanderzusetzen.Diesem Umstand war 2015 auch die Aufnahme des berufsbegleitenden betriebswirtschaftlichen Masterstudiengangs »Master of Health Business Administration« MHBA am Lehrstuhl für Gesundheitsmanagement (Lehrstuhlinhaber: Prof. Dr. Oliver Schöffski, MPH) der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg geschuldet.Der vorliegende Text ist eine überarbeitete, aktualisierte und abschließend lektorierte Version seiner Masterarbeit, die dort als Prüfungsleistung begutachtet und mit der Note 1,0 angenommen wurde.Die Analyse beschäftigt sich kritisch mit dem nicht immer spannungsfreien Verhältnis zwischen dem egoistischen Erwerbstrieb wirtschaftlich handelnder Ärzte und dem Bemühen der Normgeber, auch auf dem Wege der staatlich reglementierten »funktionalen Selbstverwaltung« (Standesorganisationen und Ärztekammern), die altruistisch und selbstlos gefärbte Außenwahrnehmung dieses Berufsbildes möglichst (lange) unbefleckt zu erhalten. Der inhärente Widerspruch eigentlich unvereinbarer Wertvorstellungen und Antriebskräfte zwingt den erwerbswirtschaftlich tätigen Arzt zu erstaunlichen, teils kuriosen Balanceakten entlang eines schmalen Grats von Wunsch und Wirklichkeit.Dass dieser Drahtseilakt einer vernünftigen Patientenversorgung wirklich dient, mag füglich bezweifelt werden.
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