Über Wertpapierinstitutsgesetz
Zum Werk
Durch das neue WpIG wird erst-mals ein speziell auf Wertpapierinstitute zugeschnittener Regulierungsrahmen an der Schnittstelle von Institutsaufsicht und Kapitalmarktrecht eingeführt. In Zukunft werden nur noch große bzw. systemrelevante Wertpapierinstitute den auch für Kreditinstitute geltenden Bestimmungen des Kreditwesengesetzes (KWG) und der Capital Requirements Regulation (CRR) unterfallen sowie - im Falle systemrelevanter Wertpapierfirmen - dem einheitlichen Aufsichtsmechanismus der Europäischen Zentralbank unterliegen. Für alle anderen Wertpapierinstitute richtet sich das Aufsichtsregime nach dem WpIG, mit dem die IFD in deutsches Recht umgesetzt wurde, sowie nach der IFR und der BaFin-Mantelverordnung. Damit erhöht sich die regulatorische Komplexität für alle Akteure deutlich.
Der Kommentar zum WpIG erschließt die Erfahrungen, die im Gesetzgebungsverfahren und bei der Implementierung der neuen Regeln bereits gewonnen wurden. Spezialisten aus Bundesbank und BaFin, Beratung, Wissenschaft und Industrie teilen ihre aktuellen Einblicke. Im Fokus u.a.:Komplettkommentierung des Wertpapierinstitutsgesetzes (WpIG)Eingebundene Erläuterung der Investment Firm Regulation (Verordnung (EU) 2019/2033), die für deutsche Institute unmittelbar gilt und auf die das WpIG verweistEingebundene Erläuterung der diesbezüglichen BaFin-Verordnungen, welche die WpI-PrüfbV, WpIVergV, WpI-IKV und WpI-AnzV umfasst
Vorteile auf einen BlickKommentierung aus erster Handberücksichtigt die unionsrechtlichen Ausführungsakte und EBA Richtliniengleichermaßen wissenschaftlich fundiert und praxistauglich
Zielgruppe
Der Kommentar richtet sich an Praktikerinnen und Praktiker, die Lösungen zu Fragen der Wertpapierinstitutsaufsicht suchen, insbesondere hinsichtlich der Vorbereitung bzw. Durchführung von Verfahren bei der BaFin. Das Buch ist als Standardwerk zum WpIG konzipiert und spricht eine Leserschaft aus Wissenschaft und Praxis, öffentlichem und privatem Sektor an. Die kompetente und praxisnahe Kommentierung macht die Vorgaben von WpIG und benachbarten EU-Rechtsakten auch für weniger spezialisierte Nutzerinnen und Nutzer zugänglich.
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