Über Zinsanderungsrisiken in Kreditinstituten
L Problemstellung Seit 1967 können sich neben den Geld- und Kapitalmarktrendi ten auch die Konditionen für die Aktiv- und Passivprodukte der Kreditinstitute frei von staatlichen Beschränkungen bil den. Die Aufhebung der staatlichen Reglementierung der Bank zinsen führte allerdings in der Folgezeit zu keinen wesent lichen Veränderungen der Zinstruktur, lediglich im Bereich der Termineinlagen kam es im Vergleich mit den übrigen Bank 1 zinsen zu deutlich stärkeren relativen Zinssteigerungen. So blieben die Zinssätze für Termingelder von dem Zinsabschwung bis 1969 praktisch unberührt und erhöhten sich bei dem dann einsetzenden Zinsanstieg deutlich stärker als vor der Zins freigabe. Diese Sonderbewegung blieb jedoch aufgrund des vergleichsweise geringen Anteils der Terminein'lagen an der 2 Gesamtfinanzierung der Kreditinstitute ohne größere Effekte für das Zinsergebnis. So lag die Bruttozinsspanne aller Ban kengruppen in dem Zeitraum von 1968 bis 1973, wie Tabelle 1 auf der folgenden Seite zu entnehmen ist, in einem relativ stabilen Bereich von 1,8 bis 1,9 %. Erst mit dem Einsetzen stärkerer Zinsfluktuationen ab 1973 und den sich verstärkenden Schwankungen der Bruttozinsspanne hat das Zinsänderungsrisiko für Kreditinstitute an Bedeutung gewonnen. Ganz besonderes Interesse mußte dabei den Auswir kungen von steigenden Zinsen gewidmet werden, weil in diesen Phasen bei der von Kreditinstituten üblicherweise betriebe- 1 Zu diesem Ergebnis kommt die Deutsche Bundesbank bei einer Analyse der Zinsentwicklung in dem Zeitraum von 1967 bis 1971. Vgl. hierzu o. V. : Veränderungen der Zinsstruktur in der Bundesrepublik seit 1967, in: Monatsberichte der Deutschen Bundesbank, Oktober 1971, s. 37.
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