Über Zur Fremdrechtsanwendung im Wirtschaftsstrafrecht
Der Begriff der Fremdrechtsanwendung im Strafrecht beschreibt den Rückgriff auf die Rechtsordnung eines anderen Staates, wenn die Notwendigkeit besteht, bei Sachverhalten mit Auslandsbezug ausfüllungsbedürftige Straftatbestände des nationalen Rechts zu vervollständigen.
Nach den Entscheidungen des EuGH zur Niederlassungsfreiheit sind zugezogene EU-Kapitalgesellschaften uneingeschränkt nach ihrem Gründungsrecht anzuerkennen.
Dies führt zu einer ¿neuen¿ Art der Fremdrechtsanwendung, bei der ausländisches Recht innerhalb deutscher Wirtschaftsstraftatbestände zur Beurteilung akzessorischer Merkmale ohne direkten Auslandsbezug zur Anwendung gelangt.
Die vorliegende Arbeit beleuchtet die Auswirkungen dieser EuGH-Entscheidungen auf das deutsche Strafrecht. Die Fremdrechtsanwendung wird am Beispiel der spanischen Sociedad de Responsabilidad Limitada im Hinblick auf strafrechtliche, gesellschaftsrechtliche sowie europa- und verfassungsrechtliche Fragen untersucht.
In diesem Zusammenhang werden praktische Bedenken einer Fremdrechtsanwendung sowie die hierzu als Lösungsansatz vertretenen legislativen Möglichkeiten diskutiert.
Mehr anzeigen