Über Zur Verwendung von Alkohol in Krankenhausküchen
Es gibt in Österreich keine einheitliche Vorgehensweise im Umgang mit Alkohol in der Gemeinschaftsverpflegung. Auf der einen Seite sprechen sich alle Fachgesellschaften gegen eine Verwendung aus, auf der anderen Seite gibt es keine verbindlichen Vorschriften. Die Verhinderung von ungewünschter Alkoholaufnahme soll Mindeststandard in der Verpflegung kranker Menschen sein. Die Entscheidungsträger in Politik und Gesundheitswesen können und sollen sich des Themas annehmen, weitere Forschung in Auftrag geben und/oder verbindliche Regelungen anregen und umsetzen.
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