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Abschlussprüfung

Über Abschlussprüfung

Mit dem Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) reagiert der Gesetzgeber unmittelbar auf den Zusammenbruch des DAX-Unternehmens Wirecard und forciert damit die weitere Regulierung des Abschlussprüfungsrechts. Die Neuauflage des Handkommentars erläutert gut verständlich und praxisnah die in diesem Zusammenhang reformierten Vorschriften zum Abschlussprüfungsrecht (§§ 316-324a HGB). Zudem werden die Kommentierungen zu den einschlägigen Vorschriften der Europäischen Abschlussprüferverordnung (Art. 4-7, 10-12, 16-18, 41 EU-APrVO) auf den aktuellen Stand gebracht. Schwerpunkt der Neubearbeitung Die Neuregelungen durch das FlSG: Definition der Unternehmen von öffentlichem Interesse (§ 316a HGB) Verbot von Steuerberatung und Unternehmensbewertungsleistungen (Art. 5 EU-APrVO, § 319a HGB aF) Streichung der Verlängerungsoptionen bei der externen Rotation (Art. 17 EU-APrVO, § 318 Abs. 1a HGB aF) Neuregelung der Haftung des Abschlussprüfers (§ 323 HGB) Ein Muss für Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Richter, die die Neuregelungen sicher anwenden wollen.

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  • Sprache:
  • Deutsch
  • ISBN:
  • 9783848771769
  • Einband:
  • Taschenbuch
  • Seitenzahl:
  • 302
  • Veröffentlicht:
  • 8. November 2021
  • Ausgabe:
  • 22002
  • Abmessungen:
  • 130x23x205 mm.
  • Gewicht:
  • 442 g.
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Beschreibung von Abschlussprüfung

Mit dem Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) reagiert der Gesetzgeber unmittelbar auf den Zusammenbruch des DAX-Unternehmens Wirecard und forciert damit die weitere Regulierung des Abschlussprüfungsrechts.
Die Neuauflage des Handkommentars erläutert gut verständlich und praxisnah die in diesem Zusammenhang reformierten Vorschriften zum Abschlussprüfungsrecht (§§ 316-324a HGB). Zudem werden die Kommentierungen zu den einschlägigen Vorschriften der Europäischen Abschlussprüferverordnung (Art. 4-7, 10-12, 16-18, 41 EU-APrVO) auf den aktuellen Stand gebracht.

Schwerpunkt der Neubearbeitung
Die Neuregelungen durch das FlSG:
Definition der Unternehmen von öffentlichem Interesse (§ 316a HGB)
Verbot von Steuerberatung und Unternehmensbewertungsleistungen (Art. 5 EU-APrVO, § 319a HGB aF)
Streichung der Verlängerungsoptionen bei der externen Rotation (Art. 17 EU-APrVO, § 318 Abs. 1a HGB aF)
Neuregelung der Haftung des Abschlussprüfers (§ 323 HGB)
Ein Muss für Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Richter, die die Neuregelungen sicher anwenden wollen.

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