Über Behandlungsabbruch beim Demenzkranken
Die terminale medizinische Behandlung dementiell Erkrankter wirft viele Rechtsprobleme auf. Insbesondere im Falle eines aktuellen natürlichen, der Patientenverfügung widersprechenden Willens kann sich ein Willenskonflikt einstellen, den es zu lösen gilt. Mit dieser Thematik wird sich in der Untersuchung eingehend befasst. Grundlage der Untersuchung stellt der in § 1827 Abs. 1 S. 3 BGB normierte Widerruf der Patientenverfügung dar, für welchen der hinreichend deutlich zum Ausdruck kommende natürliche Wille ausreichen kann. Im Rahmen der Untersuchung werden verschiedene Erscheinungsformen des natürlichen Willens auf ihren rechtlich relevanten Willensgehalt überprüft und praxistaugliche verfahrensrechtliche Lösungsvorschläge erarbeitet.
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