Über Bochumer Kommentar zum Stiftungsrecht
Die große Reform im Stiftungsrecht
Durch das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts ist am 1.7.2023 die größte Reform des Bundesstiftungsrechts in Kraft getreten. Sie wird flankiert durch die Einführung des Stiftungsregisters zum 1.1.2026. Die Neuregelungen ändern das Stiftungsrecht grundlegend. Es wird für rechtsfähige Stiftungen nunmehr abschließend im BGB geregelt; den Landesstiftungsgesetze verbleibt im Schwerpunkt nur noch die Stiftungsaufsicht.
Der neue Bochumer Kommentar
Der Bochumer Kommentar nimmt das novellierte bundesgesetzliche Stiftungsrecht auf und erläutert es tiefgreifend. Durch sein wissenschaftliches Fundament ist er von Anfang an die erste Adresse bei der praktischen Anwendung des neuen Stiftungsrechts.
Schwerpunkte
Der Bochumer Kommentar ist auf die sich für die Stiftungspraxis bedeutsamen Fragen der Praxis zu den Neuregelungen ausgerichtet, u.a. zu
Name, Sitz und Vermögen der Stiftungen,
Haftungsregelungen (Grundsätze der Business Judgement Rule auch für wirtschaftliche Fehleinschätzungen; Haftungsbeschränkung in der Satzung),
Erleichterungen für spätere, grundlegende Satzungsänderungen
Umwandlungsmöglichkeiten von Ewigkeits- in eine Verbrauchsstiftungen,
Erweiterte Möglichkeiten für Fusionspartner und Gesamtrechtsnachfolge/ Zulegung und Zusammenlegung von Stiftungen,
Verwendung von Umschichtungsgewinnen im Interesse der bestehenden Stiftungen
Notmaßnahmen der Stiftungsbehörden
Neues Stiftungsregister
Das Herausgeberteam, Prof. Dr. Bernd Andrick, Prof. Dr. Karlheinz Muscheler und Prof. Dr. Katharina Uffmann, vereint außergewöhnliche Expertise im Stiftungsrecht und leitet das bundesweit anerkannte "Zentrum für Stiftungsrecht" an der Ruhr-Universität Bochum.
Die Autorinnen und Autoren aus Wissenschaft und Praxis sind bekannt für höchstes stiftungsrechtliches Renommée:
Prof. Dr. Bernd Andrick, Ruhr-Universität Bochum, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht a.D., Rechtsanwalt | Silvia Bartodziej, Ministerialrätin, Berlin | Marcus Baumann-Gretza, Justiziar, Paderborn | Dr. Stefan Fritz, Rechtsanwalt, Markt Schwaben | Dr. Matthias Gantenbrink, Syndikusrechtsanwalt, Bochum | Dr. Markus Heuel, Rechtsanwalt; Geschäftsleitung Deutsches Stiftungszentrum, Essen | Axel Janitzki, Rechtsanwalt und Notar a.D., Bochum | Jost Kausträter, Leitender Ministerialrat, Düsseldorf | Dr. Cathrin Krämer, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht, Berlin | Prof. Dr. Burkhard Küstermann, LL.M., Hochschule Bielefeld | Dr. Christoph Mecking, Rechtsanwalt und Mediator, Institut für Stiftungsberatung, Berlin | Dr. Peter Meinecke, LL.M., LL.M., Unternehmer und Stiftungsberater, Freiburg i.Br. | Prof. Dr. Karlheinz Muscheler, Ruhr-Universität Bochum | Dr. Markus Schewe, Rechtsanwalt und Notar, Essen | Prof. Dr. Martin Schöpflin, LL.M., HR Nord, Hildesheim | Prof. Dr. Stefan Stolte, Rechtsanwalt, Geschäftsleitung Deutsches Stiftungszentrum, Essen | Dr. Sebastian Trappe, Regierungsrat bei der Finanzverwaltung NRW | Prof. Dr. Katharina Uffmann, Ruhr-Universität Bochum | Dr. Almuth Werner, Rechtsanwältin, Leipzig | Angelo Winkler, Ministerialrat a.D., Berlin
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