Über Der Entschaedigungsanspruch gemaeß § 198 GVG bei ueberlangen Gerichtsverfahren
Das Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren soll eine im deutschen Recht bestehende Rechtsschutzlücke schließen. Die bisherigen Rechtsschutz-möglichkeiten gegen überlange Verfahrensdauer haben den Anforderungen der EMRK und der Rechtsprechung des EGMR nicht entsprochen. Diese Arbeit untersucht die Anspruchsvoraussetzungen und Rechtsfolgen sowie die prozessualen Gesichtspunkte der Entschädigungsregelung, die als einheitlicher Rechtsbehelf in allen Gerichtsbarkeiten ausgestaltet ist. Zentrale Frage ist dabei, anhand welcher Kriterien die Angemessenheit der Verfahrensdauer zu bestimmen ist. Von besonderer Bedeutung ist ferner die Verzögerungsrüge, deren Erhebung im Ausgangsverfahren Voraussetzung für einen Anspruch aus § 198 GVG ist.
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