Über Ordnungswidrigkeitengesetz
Der Handkommentar OWiG
mit seinem auf Verständlichkeit und Argumentationstiefe ausgerichteten Konzept hat Bestnoten erhalten. Zu Recht:
Strafrechtler erhalten präzise Hinweise zur verwaltungsrechtlichen Vorgehensweise und zu Besonderheiten im OWiG, insbesondere bei Rechtsbehelfen und Rechtsmitteln. Zahlreiche Hinweise zur zuständigen Verwaltungsbehörde, zur gerichtlichen Durchsetzbarkeit und Beweisführung, Formulierungshilfen (z. B. Einspruch) und Tenorierungen ergänzen die Darstellung. Parallelen und Argumente aus dem Straf- wie Strafprozessrecht erleichtern ihm den Zugang.
Verwaltungsrechtlern in Behörde, Anwaltschaft oder Gericht werden komprimiert die anwendungsrelevanten strafrechtlichen Voraussetzungen der jeweiligen Norm vermittelt.
Praxis wie Ausbildung profitieren von Übersichten und Schemata zu den Rechtsfolgen einer Ordnungswidrigkeit und den Verjährungsvorschriften.
Die Schwerpunkte der 2. Auflage
Die neue DS-GVO und die Änderungen im BDSG
Viele neue einzelfallbezogene Anwendungsfragen aus dem Besonderen Verwaltungsrecht, wie z. B. die Anwendung der Einziehungsvorschriften zur Abschöpfung von Transporterlösen im Straßenverkehrsrecht
Die Neuerungen durch das geplante Verbandssanktionengesetz
Aktuellste Rechtsprechung z. B. zur Rechtswidrigkeit von Strafzetteln privater Dienstleister
Besonders praxisnah und kostengünstig
durch zahlreiche neue Gebühren- und Kostenhinweise und das zu einem hoch attraktiven Preis.
Herausgeber und Autoren
sind Spezialisten aus dem Straf- und Verwaltungsrecht, die die notwendige "Vernetzung" des Ordnungswidrigkeitenrechts widerspiegeln. Sie geben auch in puncto wissenschaftlicher Durchdringung neue Impulse und verhelfen im Behörden-, Beratungs- und Gerichtsalltag zu verständlichen Argumenten:
Sinan Akay, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Freiburg | Prof. Dr. Kathi Gassner, Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, Mannheim | Dr. Jörg Habetha, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Freiburg | Heinz-Georg Kerkmann, Oberamtsanwalt und Dozent an der Fachhochschule für Rechtspflege, Bad Münstereifel| Sebastian Kleemann, Universität des Saarlandes, Saarbrücken | Carsten Krumm, Richter am Amtsgericht, Dortmund | Carlo S. Kunz, Rechtsanwalt, Stuttgart | Prof. Dr. Dr. Jürgen Louis, Dozent an der Hochschule für öffentliche Verwaltung, Kehl | Prof. Dr. Christian Majer, Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen, Ludwigsburg | Urban Sandherr, Richter am Kammergericht, Berlin | Christian Schmitt, Rechtsanwalt, Saarbrücken | Dr. Charlotte Schmitt-Leonardy, Goethe-Universität, Frankfurt a.M. | Dr. Sebastian Seith, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Freiburg | Heike Stahnke, Oberamtsanwältin bei der Amtsanwaltschaft, Frankfurt a.M. | Dr. Anne Ulrich, Rechtsanwältin, Freiburg | Victoria Voelker, Universität des Saarlandes, Saarbrücken | Dr. Matthias Ziegler, Universität des Saarlandes, Saarbrücken
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