Über Verfall und Verjährung von Urlaubsansprüchen bei unterlassener Mitwirkung des Arbeitgebers an der Urlaubsverwirklichung
Das deutsche Urlaubsrecht wird seit den letzten 15 Jahren maßgeblich durch Entscheidungen des EuGH zu Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG und Art. 31 Abs. 2 GRCh beeinflusst und verändert. Zu einer jüngsten Änderung kam es infolge der Entscheidung des EuGH vom 06.11.2018 - C-684/16 (Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften eV / Tetsuji Shimizu), mit welcher der EuGH dem Arbeitgeber bestimmte Mitwirkungsobliegenheiten an der Urlaubsverwirklichung auferlegt hat.
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Die Autorin befasst sich mit Inhalt, Umsetzung und Auswirkungen der Max-Planck-Entscheidung auf das nationale Recht. Sie geht u.a. der Frage nach, wie Arbeitgeber den Mitwirkungsobliegenheiten rechtskonform nachkommen können und wie sich nationale Verfalls- und Verjährungsvorschriften unter Berücksichtigung der neuen Rechtsprechungsgrundsätze des EuGH und des BAG nunmehr auf den Fortbestand und die Durchsetzbarkeit von Urlaubsansprüchen auswirken.
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