Über UVG
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Zahlt ein Elternteil eines, bei dem anderen, allein erziehenden Elternteil lebenden Kindes keinen Kindesunterhalt oder einen unterhalb des Mindestunterhalts liegenden Unterhaltsbetrag, haben Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr Anspruch auf Zahlung von Unterhaltsvorschuss. Dieser wird von den Unterhaltsvorschusskassen berechnet und ausgezahlt, die bei den kommunalen Jugendämtern angesiedelt sind. Umfang und Dauer der Unterhaltsleistung, Ersatz- und Rückzahlungspflichten, Forderungsübergang von Ansprüchen des Berechtigten gegen den Unterhaltsverpflichteten, die Aufbringung der Mittel und das für die Unterhaltszahlung maßgebliche Verfahren sind im Unterhaltsvorschussgesetz geregelt.
Die häufig schwer zugängliche Rechtsprechung wird umfassend erschlossen und systematisch aufbereitet. Außerdem werden zahlreiche bislang noch nicht richterlich entschiedene Rechtsfragen praxisgerecht aufbereitet.
Zur Neuauflage
Für die 2. Auflage wurden u.a. folgende Änderungen des UVG berücksichtigtzum 1.7.2017 (u.a. Wegfall der bisherigen Höchstbezugsdauer von 72 Monaten und Ausweitung des anspruchsberechtigten Personenkreises) sowiezum 1.7.2019 durch das Familienentlastungsgesetz (Kindergelderhöhung, steuerlicher Freibetrag) und durchdas Starke-Familien-Gesetz
Die Ausführungen zum Unterhaltsrecht wurden erweitert. Schließlich wurde die Neufassung der Richtlinien zum Unterhaltsvorschussgesetz neu aufgenommen.
Vorteile auf einen Blickpraxisorientierte Kommentierungumfassende Erschließung der oft schwer zugänglichen Rechtsprechungsystematische Aufbereitung
Zielgruppe
Für Unterhaltsvorschusskassen bei den Jugendämtern, Rechtsanwälte für Familien- und Sozialrecht, Richter der Verwaltungsgerichtsbarkeit.
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